Ein Sachwalter ist eine Person, die vom Vormundschaftsrichter mit der Zielsetzung eingesetzt wird, den bestmöglichen Schutz durch eine zeitlich begrenzte oder dauerhaften Hilfe denjenigen
Personen anzubieten, die entweder zur Gänze oder nur beschränkt in der Lage sind, sich im täglichen Leben durchzusetzen, wobei gleichzeitig ihre Handlungsfähigkeit so wenig wie möglich
einzuschränken ist (art. 1).